Braucht unsere Demokratie eine neue Fehlerkultur?

Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Diese erhalten Sie nur auf Antrag beim Wahlamt Bremen.
Am einfachsten können Sie diese mit dem Onlineformular für die Stadt Bremen oder dem Onlineformular für die Stadt Bremerhaven beantragen. Eine Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis zum 10.05.2023 (15:00 Uhr) möglich.
Außerdem gibt es weitere Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:
Einwohner:innen der Stadt Bremen stellen den formlosen Antrag auf Briefwahl an:
Statistisches Landesamt Bremen
- Wahlamt -
An der Weide 14-16
28195 Bremen
Fax: (0421) 496-2278
briefwahl@statistik.bremen.de
Einwohner:innen der Stadt Bremerhaven stellen den formlosen Antrag auf Briefwahl an:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger- und Ordnungsamt
Abteilung Statistik und Wahlen
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven
Fax: (0471) 590-2654
briefwahl@magistrat.bremerhaven.de
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugeschickt. Beantragen Sie den Wahlschein rechtzeitig und rechnen Sie auch den Postweg mit ein.
In diesem Fall können Sie den Antrag für einen Wahlschein auch persönlich in einem der Wahlzentren in Bremen und Bremerhaven stellen und dann gleich vor Ort wählen.
In der Stadt Bremen ist die persönliche Antragstellung der Briefwahl bei der diesjährigen Bürgerschaftswahl nur nach terminlicher Vereinbarung möglich. In Bremen gibt es fünf Wahlzentren: das Wahlamt Bremen, Ortsamt Vegesack, Ortsamt West, Ortsamt Huchting und Ortsamt Osterholz. Für alle fünf Standorte können telefonisch unter 0421/115 oder 0421/361 88888 oder online Termine vereinbart werden.
Den Bürger:innen in Bremerhaven stehen zwei Wahlzentren zur Verfügung: das Bürgerbüro Nord und Ehemalige Bürgerbüro Mitte.
Die jeweiligen Adressen und genauen Öffnungszeiten der Wahlzentren in Bremen und Bremerhaven finden sie hier.
© Wahlamt Bremen und Wirtschaftsförderung Bremen GmbH