Braucht unsere Demokratie eine neue Fehlerkultur?

Was wird in Bremen gewählt?
Am 14. Mai werden die Stadtbürgerschaft (72 Sitze) und Beiräte gewählt. Bei diesen Wahlen dürfen, im Gegensatz zu den Bürgerschaftswahlen, auch EU-Bürger:innen wählen.
Wahl zur Stadtbürgerschaft
Die Stadtbürgerschaft wird nicht gesondert gewählt. Die in Bremen in den Landtag gewählten Kandidat:innen erhalten gleichzeitig ein Mandat für die Stadtbürgerschaft.
Wahl der Beiräte
Die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder werden für vier Jahre gewählt. Genauso wie bei der Bürgerschaftswahl haben die Wähler:innen fünf Stimmen, die sie den Politiker:innen oder den Parteien geben können. Für die Beiräte können sich auch Einzelbewerber:innen zur Wahl stellen. Außerdem erhalten die gewählten Bewerber:innen in den Beiräten auch dann einen Sitz, wenn ihre Partei nicht die 5% erreicht hat.
Es gibt in Bremen 22 Beiräte mit insgesamt 334 Mitgliedern. Die Größe eines Beirats hängt von der Einwohnerzahl des jeweiligen Beiratsbereiches ab. Die Beiräte verfügen über umfangreiche Anhörungs-, Beteiligungs- und Entscheidungsrechte in allen örtlichen Angelegenheiten, einschließlich einer umfangreichen Bürger:innen- und Jugendbeteiligung.
Was wird in Bremerhaven gewählt?
In Bremerhaven wird am 14. Mai die Stadtverordnetenversammlung (48 Sitze) gewählt. Auch hier haben die Wähler:innen fünf Stimmen, die sie den Politiker:innen oder den Parteien geben können. Außerdem erhalten die gewählten Bewerber:innen auch dann einen Sitz, wenn ihre Partei nicht die 5% erreicht hat. Zur Wahl können sich auch Einzelbewerber:innen aufstellen lassen.
Bei der Stadtverordnetenversammlung handelt es sich um das Kommunalparlament von Bremerhaven. Sie kontrolliert die Amtsführung des Magistrats und entscheidet über kommunale Belange. Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihren Reihen die Stadtverordnetenvorsteherin als Vorsitzende oder den Stadtverordnetenvorsteher als Vorsitzenden.