Braucht unsere Demokratie eine neue Fehlerkultur?

Am 14. Mai 2023 können Sie als Wahlberechtigte in den Wahllokalen ihre Stimmen zur Kommunal- und Bürgerschaftswahl abgeben. Die Wahllokale sind am Tag der Wahl von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Zur Wahl sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen, die Ihnen vom Wahlamt zugesendet wurde. Ohne eine Wahlbenachrichtigung müssen Sie sich beim Wahlvorstand des Wahllokals ausweisen (Personalausweis, Reisepass oder eine sonstige amtliche Urkunde).
Auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie zugeschickt bekommen, steht die Adresse Ihres Wahllokals. Und mit dem online Wahllokalfinder finden Sie Ihr Wahllokal gezielt und einfach.
Wahlraumverzeichnis Bremen (pdf)
Wahlraumverzeichnis Bremerhaven (pdf)
Sollten Sie umziehen, nachdem Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten hatten, ändert sich Ihr Wahllokal nicht mehr.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung und online dem Wahllokalfinder entnehmen.
Sollte Ihr Wahllokal nicht barrierefrei sein, können Sie ihr Wahllokal wechseln. Dies müssen Sie beim zuständigen Wahlamt beantragen.
Wenn Sie eine Sehbehinderung haben, besteht die Möglichkeit, an der Wahl mit einer Stimmenzettelschablone teilzunehmen. Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenvereins bekommen über den Verein eine Stimmzettelschablone zugeschickt. Beim Verein und im Wahlamt können Sie auch persönlich zu den Öffnungszeiten kostenlos Stimmzettelschablonen erhalten.
Eine Begleitperson darf Ihnen gegebenenfalls beim Wählen helfen (Zutritt zur Wahlkabine). Die Begleitperson darf aber in keiner Weise Einfluss auf Ihre Wahlentscheidung ausüben. Auch Assistenzhunde dürfen Sie in das Wahllokal mitnehmen.
Weitere Auskünfte über barrierefreies Wählen erhalten Sie beim Wahlamt Bremen unter der Telefonnummer 0421- 361 88 888.