Informationen in Leichter Sprache

Unser Name ist lang:
Landes-Zentrale für politische Bildung der Freien Hanse-Stadt Bremen.
Die Landes-Zentrale ist für Bremen und Bremerhaven.
Aber in Bremerhaven gibt es auch eine Außen-Stelle.

Was macht die Landes-Zentrale?

Sie bekommen dort viele Infos über Politik.

Zum Beispiel:
Bei uns können Sie Kurse machen.
Sie können bei uns viel über Politik lernen.
Wir geben Ihnen Hefte und Bücher über Politik. Viele kosten nichts.
Wir machen eigene Bücher und Hefte.
Wir arbeiten mit Lehrern zusammen.

Was bedeutet politische Bildung?

Das bedeutet: Menschen lernen etwas über Politik:

Zum Beispiel:
Sie lernen, dass sie wählen dürfen.
Sie lernen, dass sie selbst Politiker sein koennen.
Sie kennen die Parteien.
Sie wissen, dass sie selbst in einer Partei mitmachen koennen.
Sie lernen etwas über die Politik in anderen Ländern.

Warum hat Bremen die Landes-Zentrale?

Alle Menschen in Bremen und Bremerhaven sollen wissen:
Sie können in der Politik mitmachen.
Zum Beispiel: bei den Wahlen.

Sie leben in Deutschland in Freiheit.
Das bedeutet zum Beispiel:
Sie dürfen offen Ihre Meinung sagen.
Das darf man in vielen Ländern nicht.

Die Landes-Zentrale verspricht:
Wir sagen nicht, dass eine Partei besser ist als die anderen.
Bei uns bekommen Sie nur Infos über Politik.
Sie können dann selbst heraus finden, welche Partei Sie gut finden.

Was macht die Landes-Zentrale noch?

An die Hitler-Zeit erinnern
Die Menschen in Bremen sollen nicht vergessen:
Lange Zeit ging es vielen Menschen in Deutschland schlecht.
Hitler machte die Politik in Deutschland.
Er hat viele Menschen ermorden lassen.
Viele kamen in Gefängnisse.
Viele wurden dort gequält.
Darum arbeiten wir zusammen mit dem Verein: Erinnern für die Zukunft.

Der Bunker Valentin in Bremen-Nord

Ein Bunker hat sehr dicke Wände.
Man ist dort sicher vor Bomben.
Der Bunker Valentin ist sehr groß,
weil er für U-Boote war.
Beim Bau von dem Bunker sind viele Menschen gestorben.
Die Landes-Zentrale möchte, dass die Menschen an sie denken.
Darum kann man bald in den Bunker hinein gehen
und sich alles angucken.

Die Stolper-Steine in Bremen

Das sind Steine mit Namen.
Diese Steine sind im Bürger-Steig.
Auf jedem Stein steht der Name von einer Person.
Diese Person wurde in der Hitler-Zeit getötet.
Wir haben an den Stolper-Steinen gearbeitet zusammen mit anderen.

Gegen den Hass

In Bremen kann man in jedem Jahr einen Preis gewinnen.
Er heißt: Dem Hass keine Chance.
Das spricht man: Schonx.
Personen und Gruppen können mitmachen.
Die Landes-Zentrale entscheidet, wer den Preis gewinnt.

Mutig sein für andere

Wir möchten, dass die Schüler lernen:

  • Haltet alle zusammen!
  • Schließt keinen aus, der anders aussieht oder anders spricht.
  • Wenn jemand ausgeschlossen wird:
    Dann seid mutig und sagt etwas!

Wir haben gute Ideen für die Schulen.
Unser Angebot heißt:
Schule ohne Rassismus. Schule mit Mut.

Infos zu den Wahlen

In den Schulen machen wir die Junior-Wahl.
Die Schüler können dabei ausprobieren,
was Sie bei einer Wahl machen müssen.
Es ist alles wie bei einer echten Wahl.
Vor jeder Wahl machen wir eine Seite im Internet.
Sie heißt: Wahl-O-Mat.
Dort können Sie herausfinden,
welche Partei vielleicht zu Ihnen passt.

©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Alle Rechte vorbehalten.


___________________________________________________________________________________

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.

Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

• blinde Menschen.

• gehörlose Menschen.

• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

 

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

 

Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.

Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.

In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

 

 

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,

die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

 

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.

Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

 

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Aber das geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,

wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

 

Hier können Sie sich über Barrieren auf

dieser Webseite beschweren:

Telefon: 0421 - 361 29 22

E-Mail: thomas.koecher@lzpb.bremen.de

 

Sie können sich über diese Dinge beschweren:         

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,

aber die Infos sind nicht barrierefrei.

Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.

Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.

Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.

Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?

Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:

Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

 

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen,

welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?

Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?

Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit

auf der Internet-Seite.

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.

Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier.

© Büro für Leichte Sprache,
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.