Zu sehen ist der Platz vor dem Europaparlament mit Besucher:innen aus der Vogelperspektive
Europawahl 2024

Wer darf wählen?


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An der Wahl des Europäischen Parlamentes am 09. Juni 2024 dürfen Sie teilnehmen, wenn Sie 

  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind und 
  • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union leben

 

Informationen für EU-Bürger:innen, die in Bremen leben:

To participate in the elections in Germany, you must be registered to vote at your place of residence in Germany. If you voted in Germany already during the 2019 European elections, you are already on the electoral register of your place of residence and do not need to register again. All other EU citizens must submit an application to be added to the electoral register. This application must be submitted to the local election office by 19 May 2024. You can find the application form here: Wahlamt Bremen und Bremerhaven

Information for EU citizens in Germany in all European languages can be found on the BMI Webside.

 

EU-Bürger:innen müssen sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn sie in Bremen wählen wollen. Den Antrag dafür finden Sie hier. Der Antrag muss bis zum 19.05.2024 beim Wahlamt Bremen und Bremerhaven eingegangen sein.

 

Informationen für deutsche Staatsbürger:innen, die in Bremen leben:

Sie bekommen Ihre Wahlbenachrichtigung automatisch und voraussichtlich Anfang Mai 2024 zugeschickt. Auf dieser finden Sie auch den Briefwahlantrag, dieser kann ab sofort gestellt werden. Informationen dazu finden Sie hier

Sollten Sie bis drei Wochen vor der Wahl keine Benachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich beim Wahlamt Bremen und Bremerhaven.

Hier stehen Ihnen die Musterwahlbenachrichtigung für die Stadt Bremen und die Musterwahlbenachrichtigung für die Stadt Bremerhaven zum Download zur Verfügung. 

 

Sie haben keine gültige Meldeadresse? Sie sind trotzdem wahlberechtigt, ein amtlicher Lichtbildausweis ist dabei nicht zwingend erforderlich. Bitte melden Sie sich beim Wahlamt Bremen und Bremerhaven.

Sie benötigen Hilfe beim Wahlgang? Sie sind berechtigt in Begleitung einer Hilfsperson ihr Wahlbüro zu besuchen. Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen finden Sie hier.