Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für www.landeszentrale-bremen.de.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist barrierefrei. Es werden alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Eine Ausnahme ist das pdf "Flyer zum Bremer Jugendpreis 2025". Aus haushalterischen Gründen konnte der Flyer nicht barrierefrei realisiert werden. Alle Inhalte sind jedoch im Artikel mit gleichem Namen vorhanden.
Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde im Juli 2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen erfolgte im Rahmen einer vom Anbieter vorgenommenen Selbstbewertung im 3. Quartal 2025. Eine vereinfachten Prüfung der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik steht momentan noch aus.
Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Dr. Thomas Köcher, thomas.koecher@lzpb.bremen.de, Telefon: 0421 – 361 2922
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.