E-Rechnung
Informationen für Lieferanten und Dienstleister zur Rechnungsstellung an die LzpB Bremen
In Bremen wurden die EU-Vorgaben durch die Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnungs-VO) umgesetzt. Sie gilt im Waren- und Dienstleistungsverkehr für Rechnungen aufgrund Verträgen über Lieferungen und Leistungen mit Auftraggebern im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen für alle Vertragspartner. Auf Bar- und Sofortzahlungen, bei denen die schuldbefreiende Wirkung mit dem Zahlungsvorgang eintritt, ist diese Verordnung nicht anzuwenden (§ 1 Abs. 3 E-Rechnungs-VO).
Für die Erfassung und Übermittlung der E-Rechnung wird vom Senator für Finanzen Bremen z.B. das Internet-Portal „zErika“ (zentrale E-Rechnungs-, Integrations- und Kommunikationsapplikation) zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung der Dienste ist die Registrierung eines Servicekontos bei der Freien Hansestadt Bremen erforderlich (auch über das zErika-Portal möglich).
Detaillierte Angaben über die verschiedenen Einreichungsmöglichkeiten und weitere Hinweise und Informationen finden Sie unter diesem Link.
Geben Sie in der E-Rechnung immer die Leitweg-ID der Landeszentrale für politische Bildung Bremen an. Vielen Dank!
Leitweg ID: 04000000-257-83
Adresse: kernverwaltung-land@zerika.bremen.de